Grund- und Ersatzversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 36 Abs 2 Satz 2 EnWG teilen wir Ihnen mit, dass der Vertrieb der Elektrizitätsgenossenschaft Hasbergen eG vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 Grundversorger im Versorgungsgebiet der Gemeinde Hasbergen ist. Der Grundversorger ab dem 01.01.2025 wird zum 01.07.2024 ermittelt und bis zum 30.09.2024 auf den Internetseiten der Elektrizitätsgenossenschaft Hasbergen eG veröffentlicht.
(Grundversorger vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist der Vertrieb der Elektrizitätsgenossenschaft Hasbergen eG)